CDS II/8 – Urkundenbuch der Stadt Leipzig, Bd. 1: 1021–1485, ed. von Posern-Klett (1868)

Urkundenbuch der Stadt Leipzig, I. Band: [1021–1485], hrsg. von Karl Friedrich von Posern-Klett (CDS II/8), Leipzig 1868

Seit der Frühzeit des Codex-Unternehmens sieht man die Herausgabe von Urkundenbüchern zu den sächsischen Städten als vordringliche Aufgabe an. Bereits 1868 legte Karl Friedrich von Posern-Klett (1830–1875) als erstes Urkundenbuch einer sächsischen Stadt im Rahmen des Codex den Auftaktband des Leipziger Urkundenbuchs vor. Ediert wurden darin die städtische Überlieferung von der urkundlichen Ersterwähnung Leipzigs in einer auf das Jahr 1021 datierten Fälschung bis zur Leipziger Teilung von 1485. Das Register zu den drei Bänden CDS II/8-10 findet sich in CDS II/10.


Der Codex diplomaticus Saxoniae stellt die Urkunden und das urkundenähnliche Schriftgut des mitteldeutschen Raums in wissenschaftlich verlässlichen Ausgaben bereit. Das „Sächsische Urkundenbuch“ (so die deutsche Bezeichnung) ist das grundlegende und unentbehrliche Hilfsmittel für die Erforschung Sachsens und der angrenzenden Territorien. Denn deren mittelalterliche Geschichte erschließt sich zu einem beträchtlichen Teil aus der urkundlichen Überlieferung. Das Urkundenwerk wurde 1860/61 als Codex diplomaticus Saxoniae regiae begründet und ist als Serie von einzelnen Editionen angelegt. Rasch erwarb sich der Codex den Respekt der gelehrten Fachwelt. Bis heute wird er im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung herausgegeben. Aktuell sind im Codex etwa 12.500 Urkunden erfasst und ediert. Seine Fortführung gehört zu den ehrgeizigsten Editionsvorhaben der landesgeschichtlichen Forschung in Deutschland.


Im Hauptteil II des Codex diplomaticus Saxoniae wird die urkundliche und urkundenähnliche Überlieferung der Städte und geistlichen Institutionen in Sachsen, also der Klöster und Stifte, aber zum Beispiel auch der Universität Leipzig erfasst. Die Publikationen dieses Hauptteils sind institutionell nach dem Pertinenzprinzip angelegt. Nach der Vorgabe von Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874), dem Dresdner Bibliothekar, Leipziger Oberbibliothekar und Initiator des Codex, sollte die städtische Überlieferung jeweils bis zur Leipziger Teilung des Jahres 1485 in das ernestinische Kurfürstentum Sachsen und das albertinische Herzogtum Sachsen ediert werden, während für die geistlichen Institutionen die Reformation als Zeitgrenze galt. Die Urkunden der Klöster und Stifte wurden getrennt von der städtischen Überlieferung und jeweils in gesonderten Abschnitten der einzelnen Bände ediert.


Der studierte Jurist und Historiker Karl Friedrich von Posern-Klett (1830–1875) war seit 1862 bereits Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874), dem Initiator des Codex-Unternehmens, bei der Erfassung von Urkunden für dessen Editionen zur Hand gegangen (vor allem für CDS II/2-3). Die beiden ersten Teile des Leipziger Urkundenbuchs verantwortete er allein (CDS II/8-9), bevor er sich dem Urkundenbuch der Städte Dresden und Pirna zuwandte (CDS II/5). Seine Arbeit am ersten Band des Leipziger Urkundenbuchs beschrieb von Posern-Klett in seinem autobiographischen Lebenslauf, den Otto Posse als Nachruf auf ihn veröffentlichte (Archiv für die Sächsische Geschichte NF 2, 1876, S. 351-357). Anders als die heutige Zählung als CDS II/8-9 vermuten lässt, erschienen die ersten beiden Bände des Leipziger Urkundenbuchs noch vor den städtischen Urkundenbüchern zu Meißen (CDS II/4), zu Dresden und Pirna (CDS II/5) sowie zu Chemnitz (CDS II/6).
Auf den ersten Band des Leipziger Urkundenbuchs folgten zur Leipziger Geschichte bis 1894 zwei weitere Bände, die über das Stichjahr 1485 hinaus die Urkunden der Klöster und Stifte bis zu deren Aufhebung in der Reformation erfassten (CDS II/9-10), während die Urkunden der Universität von ihrer Gründung 1409 bis 1555 schon zuvor (1874) einen eigenen Band erhalten hatten (CDS II/11). In diesen vier Editionen wurden zwar „bei weitem nicht alle Quellen zur mittelalterlichen Stadtgeschichte herausgegeben, ja nicht einmal alle mittelalterlichen Urkunden Leipzigs, aber der damals vorgelegte Quellenbestand ist doch so breit und umfangreich, dass seitdem vielfältige Forschungen davon profitieren konnten.“ (Enno Bünz, in: Geschichte der Stadt Leipzig, Bd. 1: Von den Anfängen bis zur Reformation, hg. von Enno Bünz, 2015, S. 20).
Zu der nach DH II 450 angefertigten Fälschung vom 5. Oktober 1021 mit der urkundlichen Ersterwähnung Leipzigs siehe Wolfgang Huschner, in: Geschichte der Stadt Leipzig, Bd. 1: Von den Anfängen bis zur Reformation, hg. von Enno Bünz, 2015, S. 107-109.


Das traditionsreiche Editionsvorhaben des Codex diplomaticus Saxoniae wird seit 2002 als Kooperationsprojekt des Instituts für Sächsische Geschichte und Volkskunde und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig fortgesetzt. Das Vorhaben und die aktuellen Arbeiten werden auf den Projektseiten der beiden Institutionen näher beschrieben.


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Urkundenabbildung zum Band

Siegel der Stadt Leipzig, nachweisbar ab 1287.

Urkundenabbildung zum Band

Siegel der Stadt Leipzig an Urkunden, nachweisbar ab 1316.

Urkundenabbildung zum Band

Kleineres Siegel der Stadt Leipzig, nachweisbar ab 1446.