CDS II/1 – Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, Bd. 1: 962–1356, ed. Gersdorf (1864)

Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, I. Band: [962–1356], hrsg. von Ernst Gotthelf Gersdorf (CDS II/1), Leipzig 1864

Kaum vier Jahre, nachdem das Editionsvorhaben des „Sächsischen Urkundenbuchs“ (Codex diplomaticus Saxoniae regiae) im Sächsischen Staatshaushalt 1860/61 etatisiert worden war, legte Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874) als Auftakt der Reihe den ersten von drei Teilbänden des Urkundenbuchs des Hochstifts Meißen für den zweiten Hauptteil des Codex vor. Die Edition berücksichtigt vor allem die bischöflichen Urkunden, das Meißner Domkapitel sowie die für diese beziehungsweise das Bistum ausgefertigten Urkunden auswärtiger Aussteller, vornehmlich von weltlichen Herrschern und Päpsten. Im „Vorbericht“ begründete Gersdorf, der das Editionsvorhaben initiiert hatte, die Notwendigkeit eines „Sächsischen Urkundenbuchs“ und umriss dessen Aufteilung und Editionsgrundsätze (S. V-XIV). In der Frühzeit des Codex war es noch nicht üblich, den bearbeiteten Zeitraum auf dem Titelblatt anzugeben. Der vorliegende Band reicht von 962 bis 1356. Das Register zu den drei Bänden CDS II/1-3 findet sich in CDS II/3.


Der Codex diplomaticus Saxoniae stellt die Urkunden und das urkundenähnliche Schriftgut des mitteldeutschen Raums in wissenschaftlich verlässlichen Ausgaben bereit. Das „Sächsische Urkundenbuch“ (so die deutsche Bezeichnung) ist das grundlegende und unentbehrliche Hilfsmittel für die Erforschung Sachsens und der angrenzenden Territorien. Denn deren mittelalterliche Geschichte erschließt sich zu einem beträchtlichen Teil aus der urkundlichen Überlieferung. Das Urkundenwerk wurde 1860/61 als Codex diplomaticus Saxoniae regiae begründet und ist als Serie von einzelnen Editionen angelegt. Rasch erwarb sich der Codex den Respekt der gelehrten Fachwelt. Bis heute wird er im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung herausgegeben. Aktuell sind im Codex etwa 12.500 Urkunden erfasst und ediert. Seine Fortführung gehört zu den ehrgeizigsten Editionsvorhaben der landesgeschichtlichen Forschung in Deutschland.


Im Hauptteil II des Codex diplomaticus Saxoniae wird die urkundliche und urkundenähnliche Überlieferung der Städte und geistlichen Institutionen in Sachsen, also der Klöster und Stifte, aber zum Beispiel auch der Universität Leipzig erfasst. Die Publikationen dieses Hauptteils sind institutionell nach dem Pertinenzprinzip angelegt. Nach der Vorgabe von Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874), dem Dresdner Bibliothekar, Leipziger Oberbibliothekar und Initiator des Codex, sollte die städtische Überlieferung jeweils bis zur Leipziger Teilung des Jahres 1485 in das ernestinische Kurfürstentum Sachsen und das albertinische Herzogtum Sachsen ediert werden, während für die geistlichen Institutionen die Reformation als Zeitgrenze galt. Die Urkunden der Klöster und Stifte wurden getrennt von der städtischen Überlieferung und jeweils in gesonderten Abschnitten der einzelnen Bände ediert.


Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874) hat insgesamt vier Bände für den Codex bearbeitet. Nach eigener Angabe begann Gersdorf mit der Arbeit am Meißner Urkundenbuch im Herbst 1860 (S. XIII). Dass seine Wahl auf die Meißner Urkunden und damit auf eine Edition für den zweiten Hauptteil des Codex fiel, begründete er mit der Vermutung, dass die Überlieferung des Hochstifts weniger weit verstreut zu finden sei als die der Fürstenurkunden. Der zweite und dritte Band des Meißner Urkundenbuchs folgten bereits 1865 und 1867.
Zur Geschichte des Meißner Domstifts St. Johannes Evangelista und Donatus siehe Sächsisches Klosterbuch, hgg. von Enno Bünz / Sabine Zinsmeyer u.a., 2025, Bd. 2, S. 925-1012.


Das traditionsreiche Editionsvorhaben des Codex diplomaticus Saxoniae wird seit 2002 als Kooperationsprojekt des Instituts für Sächsische Geschichte und Volkskunde und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig fortgesetzt. Das Vorhaben und die aktuellen Arbeiten werden auf den Projektseiten der beiden Institutionen näher beschrieben.


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Urkundenabbildung zum Band

Dom zu Meißen, Inneres des Langhauses nach Osten (Nachweis: © SLUB Dresden, Deutsche Fotothek, 71831773, Foto: Brück und Sohn, 1908).

Urkundenabbildung zum Band

Dom zu Meißen, Äußeres von Westen; über der Fürstenkapelle die im 20. Jahrhundert vollendete Doppelturmfassade (Nachweis: ISGV Dresden, Digitales Bildarchiv, BSNR 300700, Foto: Dieter Günter, 2009).