CDS II/3 – Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, Bd. 3: 1423–1581, ed. Gersdorf (1867)
Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, III. Band: [1423–1581], hrsg. von Ernst Gotthelf Gersdorf (CDS II/3), Leipzig 1867
Der letzte Teil des dreibändigen Urkundenbuchs des Hochstifts Meißen (CDS II/1-3) wurde wie die beiden vorangegangenen Teile von Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874), dem Initiator des „Sächsischen Urkundenbuchs“, bearbeitet. Seine Edition berücksichtigt wiederum vor allem die bischöflichen Urkunden, das Meißner Domkapitel sowie die für diese beziehungsweise das Bistum ausgefertigten Urkunden auswärtiger Aussteller, vornehmlich von weltlichen Herrschern und Päpsten. Gersdorf führte den Band bis zum Ende des Bistums 1581 und damit mindestens zwei Jahrhunderte weiter als die Urkundenbücher der benachbarten Bistümer Naumburg und Merseburg, die bei freilich höherer Überlieferungsdichte bereits zu Anfang bzw. in der Mitte des 14. Jahrhunderts enden, was die Wiedergabe der Urkunden im Volltext angeht.
Der Codex diplomaticus Saxoniae stellt die Urkunden und das urkundenähnliche Schriftgut des mitteldeutschen Raums in wissenschaftlich verlässlichen Ausgaben bereit. Das „Sächsische Urkundenbuch“ (so die deutsche Bezeichnung) ist das grundlegende und unentbehrliche Hilfsmittel für die Erforschung Sachsens und der angrenzenden Territorien. Denn deren mittelalterliche Geschichte erschließt sich zu einem beträchtlichen Teil aus der urkundlichen Überlieferung. Das Urkundenwerk wurde 1860/61 als Codex diplomaticus Saxoniae regiae begründet und ist als Serie von einzelnen Editionen angelegt. Rasch erwarb sich der Codex den Respekt der gelehrten Fachwelt. Bis heute wird er im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung herausgegeben. Aktuell sind im Codex etwa 12.500 Urkunden erfasst und ediert. Seine Fortführung gehört zu den ehrgeizigsten Editionsvorhaben der landesgeschichtlichen Forschung in Deutschland.
Im Hauptteil II des Codex diplomaticus Saxoniae wird die urkundliche und urkundenähnliche Überlieferung der Städte und geistlichen Institutionen in Sachsen, also der Klöster und Stifte, aber zum Beispiel auch der Universität Leipzig erfasst. Die Publikationen dieses Hauptteils sind institutionell nach dem Pertinenzprinzip angelegt. Nach der Vorgabe von Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874), dem Dresdner Bibliothekar, Leipziger Oberbibliothekar und Initiator des Codex, sollte die städtische Überlieferung jeweils bis zur Leipziger Teilung des Jahres 1485 in das ernestinische Kurfürstentum Sachsen und das albertinische Herzogtum Sachsen ediert werden, während für die geistlichen Institutionen die Reformation als Zeitgrenze galt. Die Urkunden der Klöster und Stifte wurden getrennt von der städtischen Überlieferung und jeweils in gesonderten Abschnitten der einzelnen Bände ediert.
Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874) hat insgesamt vier Bände für den Codex bearbeitet, die alle dem Meißner Überlieferungsbestand gewidmet sind. Auf das dreibändige Urkundenbuch des Hochstifts Meißen (CDS II/1-3) ließ er 1873 noch das Urkundenbuch für die Stadt Meißen unter Einschluss ihrer Klöster folgen (CDS II/4).
Zur Geschichte des Meißner Domstifts St. Johannes Evangelista und Donatus siehe Sächsisches Klosterbuch, hgg. von Enno Bünz / Sabine Zinsmeyer u.a., 2025, Bd. 2, S. 925-1012.
Das traditionsreiche Editionsvorhaben des Codex diplomaticus Saxoniae wird seit 2002 als Kooperationsprojekt des Instituts für Sächsische Geschichte und Volkskunde und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig fortgesetzt. Das Vorhaben und die aktuellen Arbeiten werden auf den Projektseiten der beiden Institutionen näher beschrieben.
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Epitaph für den Meißner Bischof Johannes V. von Weißenbach, †1487 (Dom zu Meißen, Inv. Neustadt/Riebel, Nr. 169, Foto: Christian Schuffels).
Portal zur Georgskapelle in der Südwand der Fürstenkapelle am Dom zu Meißen (Foto: Christian Schuffels).