CDS II/4 – Urkundenbuch der Stadt Meißen und ihrer Klöster, ed. Gersdorf (1873)

Urkundenbuch der Stadt Meißen und ihrer Klöster, hrsg. von Ernst Gotthelf Gersdorf (CDS II/4), Leipzig 1873

Auf das dreibändige Urkundenbuch des Hochstifts Meißen (CDS II/1-3) ließ Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874), der Initiator des „Sächsischen Urkundenbuchs“ (Codex diplomaticus Saxoniae regiae), im Jahr 1873 das Urkundenbuch für die Stadt Meißen unter Einschluss ihrer Klöster folgen. Den von Gersdorf selbst aufgestellten Vorgaben folgend, erfasste er die um die Mitte des 12. Jahrhunderts einsetzende urkundliche Überlieferung der Stadt Meißen bis zur Leipziger Teilung von 1485. Für die drei in diesem Band berücksichtigten geistlichen Institutionen galt die Reformation als Zeitgrenze: (1.) für das 1205 durch den Meißner Bischof eingerichtete und infolge der Visitation von 1539 aufgegebene Augustiner-Chorherrenstift St. Afra, (2.) für das um 1230/35 erstmals erwähnte und erst 1267 urkundlich belegte Franziskanerkloster St. Petrus und Paulus, das gegen erheblichen Widerstand 1539 geräumt und 1540/41 der Stadt zu Schulzwecken überlassen wurde, sowie (3.) für das von Markgraf Dietrich dem Bedrängten (1162–1221, reg. 1199–1221) im Jahr 1220 gegründete und nach Einführung der Reformation 1539/40 über zwei Jahrzehnte hin bis 1568 ausgestorbene Benediktinerinnenkloster Heilig Kreuz vor Meißen.


Der Codex diplomaticus Saxoniae stellt die Urkunden und das urkundenähnliche Schriftgut des mitteldeutschen Raums in wissenschaftlich verlässlichen Ausgaben bereit. Das „Sächsische Urkundenbuch“ (so die deutsche Bezeichnung) ist das grundlegende und unentbehrliche Hilfsmittel für die Erforschung Sachsens und der angrenzenden Territorien. Denn deren mittelalterliche Geschichte erschließt sich zu einem beträchtlichen Teil aus der urkundlichen Überlieferung. Das Urkundenwerk wurde 1860/61 als Codex diplomaticus Saxoniae regiae begründet und ist als Serie von einzelnen Editionen angelegt. Rasch erwarb sich der Codex den Respekt der gelehrten Fachwelt. Bis heute wird er im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung herausgegeben. Aktuell sind im Codex etwa 12.500 Urkunden erfasst und ediert. Seine Fortführung gehört zu den ehrgeizigsten Editionsvorhaben der landesgeschichtlichen Forschung in Deutschland.


Im Hauptteil II des Codex diplomaticus Saxoniae wird die urkundliche und urkundenähnliche Überlieferung der Städte und geistlichen Institutionen in Sachsen, also der Klöster und Stifte, aber zum Beispiel auch der Universität Leipzig erfasst. Die Publikationen dieses Hauptteils sind institutionell nach dem Pertinenzprinzip angelegt. Nach der Vorgabe von Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874), dem Dresdner Bibliothekar, Leipziger Oberbibliothekar und Initiator des Codex, sollte die städtische Überlieferung jeweils bis zur Leipziger Teilung des Jahres 1485 in das ernestinische Kurfürstentum Sachsen und das albertinische Herzogtum Sachsen ediert werden, während für die geistlichen Institutionen die Reformation als Zeitgrenze galt. Die Urkunden der Klöster und Stifte wurden getrennt von der städtischen Überlieferung und jeweils in gesonderten Abschnitten der einzelnen Bände ediert.


Ernst Gotthelf Gersdorf (1804–1874) hat insgesamt vier Bände für den Codex bearbeitet, die alle dem Meißner Überlieferungsbestand gewidmet sind. Dazu gehört auch die in drei Teilen bearbeitete Überlieferung des Hochstifts Meißen (CDS II/1-3). Hochstiftische und städtische Urkunden in getrennten Bänden zu edieren, wie er es für Meißen gehandhabt hatte, wurde später unter anderem auch für Halberstadt durch Gustav Schmidt (1829–1892) und für Hildesheim wiederholt. 1872/73 wurde Gersdorf von der Leitung des Codex-Unternehmens entbunden.
Zur Geschichte der im vorliegenden Band berücksichtigten geistlichen Institutionen in Meißen siehe Sächsisches Klosterbuch, hgg. von Enno Bünz / Sabine Zinsmeyer u.a., 2025, Bd. 2, S. 1013-1086.


Das traditionsreiche Editionsvorhaben des Codex diplomaticus Saxoniae wird seit 2002 als Kooperationsprojekt des Instituts für Sächsische Geschichte und Volkskunde und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig fortgesetzt. Das Vorhaben und die aktuellen Arbeiten werden auf den Projektseiten der beiden Institutionen näher beschrieben.


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Urkundenabbildung zum Band

Stadtansicht von Meißen in einem kolorierten Kupferstich von 1572 nach der Stadtansicht des Hiob Magdeburg von 1558 (SLUB Dresden, Kartensammlung, B7470, Foto: © SLUB Dresden, Deutsche Fotothek, 70301924).

Urkundenabbildung zum Band

Konventssiegel des Regularkanonikerstifts St. Afra zu Meißen.