CDS I/B 1 – Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, Bd. 1: 1381–1395, ed. Ermisch (1899)

Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, Band I: 1381–1395, hrsg. von Hubert Ermisch (CDS I/B 1), Leipzig 1899

Durch die Edition der Fürstenurkunden seit dem Tod des Thüringer Land- und Meißner Markgrafen Friedrichs III. des Strengen (†1381) wurde Ende des 19. Jahrhunderts weitgehend unbekanntes Urkundenmaterial erschlossen. In seiner Edition musste Hubert Ermisch (1850–1932) nicht nur einer ständig steigenden Zahl von Urkunden Herr werden, sondern stets auch mehrere Linien der Wettiner berücksichtigen. In der Chemnitzer Teilung (1382) fielen an Friedrichs Brüder Balthasar (†1406) der thüringische Landesteil und Wilhelm I. den Einäugigen (†1407) das Stammland Meißen, während die Besitzungen an Saale und Mulde als sogenanntes Osterland zusammen mit Landsberg gemeinsam an Friedrichs Söhne Friedrich IV. den Streitbaren (†1428), Wilhelm II. den Reichen (†1425) und Georg (†1401) gelangten, die anfangs unter der Vormundschaft ihrer Mutter Katharina von Henneberg-Schleusingen standen.


Der Codex diplomaticus Saxoniae stellt die Urkunden und das urkundenähnliche Schriftgut des mitteldeutschen Raums in wissenschaftlich verlässlichen Ausgaben bereit. Das „Sächsische Urkundenbuch“ (so die deutsche Bezeichnung) ist das grundlegende und unentbehrliche Hilfsmittel für die Erforschung Sachsens und der angrenzenden Territorien. Denn deren mittelalterliche Geschichte erschließt sich zu einem beträchtlichen Teil aus der urkundlichen Überlieferung. Das Urkundenwerk wurde 1860/61 als Codex diplomaticus Saxoniae regiae begründet und ist als Serie von einzelnen Editionen angelegt. Rasch erwarb sich der Codex den Respekt der gelehrten Fachwelt. Bis heute wird er im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung herausgegeben. Aktuell sind im Codex etwa 12.500 Urkunden erfasst und ediert. Seine Fortführung gehört zu den ehrgeizigsten Editionsvorhaben der landesgeschichtlichen Forschung in Deutschland.


Im Hauptteil I des Codex diplomaticus Saxoniae werden die Urkunden der weltlichen Landesherren ediert, also der Markgrafen von Meißen, der Landgrafen von Thüringen sowie der Herzöge und Kurfürsten von Sachsen. Die Editionen berücksichtigen nach dem Aussteller- und Empfängerprinzip die original und kopial überlieferten Urkunden und die Deperdita sowohl der von den regierenden Fürsten ausgestellten und mitbesiegelten als auch der nachweislich von ihnen empfangenen Privilegien, Mandate und Briefe. In den 1880er Jahren wurde dieser Hauptteil in zwei Abteilungen aufgespalten. Der Abteilung A sind die Stücke vom Einsetzen der urkundlichen Überlieferung um die Mitte des 10. Jahrhunderts herum bis an das Ende der Regierungszeit des Thüringer Land- und Meißner Markgrafen Friedrichs III. des Strengen (†1381) vorbehalten, während die zeitlich sich unmittelbar anschließende Abteilung B mit dem Jahr 1381 und der Teilung des Erbes unter seine drei Söhne im Chemnitzer Vertrag vom 13. November 1382 einsetzt und bei der Leipziger Teilung des Jahres 1485 in das ernestinische Kurfürstentum Sachsen und das albertinische Herzogtum Sachsen enden soll. Gegenwärtig reicht der Editionsstand in Abteilung A bis zum Ausgang des 13. Jahrhunderts. Aus der Abteilung B, die maßgeblich durch den Historiker und Dresdner Archivar Hubert Ermisch (1850–1932) vorangetrieben wurde, liegen die Urkunden von 1381 bis 1427 vor.


Hubert Ermisch (1850–1932) war an insgesamt acht Bänden sowohl im ersten als auch im zweiten Hauptteil des Codex als Editor beteiligt. Nach dem Urkundenbuch der Stadt Chemnitz und ihrer Klöster (CDS II/6) und dem dreibändigen Urkundenbuch der Stadt Freiberg in Sachsen (CDS II/12-14) wandte er sich Anfang der 1890er Jahre dem ersten Hauptteil zu, der damals in zwei Abteilungen aufgespalten wurde. Während Otto Posse (1847–1921) die Edition der älteren Fürstenurkunden in der Abteilung A bis 1234 getrieben hatte (CDS I/A 1-3), wurde für die jüngeren Fürstenurkunden die Abteilung B vorgesehen, die Ermisch übernahm. Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit in der Erfassung der Fürstenurkunden aufzugeben, bewältigte er die sprunghaft steigende Zahl der überlieferten Stücke „durch die Kombination verschiedener Stufen der Vollständigkeit [in] der Textwiedergabe mit Formen der komprimierten Informationsmitteilung“ (Jana Lehmann).
Zur Entstehung der Bände CDS I/B 1-4 siehe ausführlich Jana Lehmann, Hubert Ermisch 1850–1932, 2001, S. 101-107. Siehe ferner Jana Lehmann, Hubert Ermisch, in: Sächsische Biografie, hg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde, Online-Ausgabe: https://saebi.isgv.de/biografie/1350 (Stand: 27.11.2009).


Das traditionsreiche Editionsvorhaben des Codex diplomaticus Saxoniae wird seit 2002 als Kooperationsprojekt des Instituts für Sächsische Geschichte und Volkskunde und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig fortgesetzt. Das Vorhaben und die aktuellen Arbeiten werden auf den Projektseiten der beiden Institutionen näher beschrieben.


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Urkundenabbildung zum Band

Der Meißner Burgberg über der Elbe von Süden in der Stadtansicht von Wilhelm Dilich, um 1627/29 (SLUB Dresden, Mscr.Dresd.J.291; Paul Emil Richter/Christian Krollmann (Hg.), Wilhelm Dilichs Federzeichnungen, 1907, Bd. 1, Taf. 48).