CDS I/A 5 – Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, Bd. 5: 1248–1264, edd. Graber/Kälble (2017)
Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, 5. Band: 1248–1264, bearb. von Tom Graber und Mathias Kälble (CDS I/A 5), Wiesbaden 2017
Der Tod König Heinrich Raspes am 16. Februar 1247 machte das Territorium der Ludowinger zum Erbfall. Während seiner knapp 60 Jahre währenden selbständigen Regierungszeit legte Markgraf Heinrich III. der Erlauchte von Meißen (†1288) die Grundlagen für die Vorherrschaft der Wettiner in Mitteldeutschland. Im vorliegenden Editionsband kann man unter anderem verfolgen, wie erfolgreich der ob seiner Bildung und ritterlichen Lebensführung viel gelobte Wettiner sich in der Auseinandersetzung um das Erbe der Ludowinger gegen die geistlichen Fürsten durchsetzte. Der Band erhellt den wettinischen Herrschaftsausbau in den Zeiten des Interregnums.
Der Codex diplomaticus Saxoniae stellt die Urkunden und das urkundenähnliche Schriftgut des mitteldeutschen Raums in wissenschaftlich verlässlichen Ausgaben bereit. Das „Sächsische Urkundenbuch“ (so die deutsche Bezeichnung) ist das grundlegende und unentbehrliche Hilfsmittel für die Erforschung Sachsens und der angrenzenden Territorien. Denn deren mittelalterliche Geschichte erschließt sich zu einem beträchtlichen Teil aus der urkundlichen Überlieferung. Das Urkundenwerk wurde 1860/61 als Codex diplomaticus Saxoniae regiae begründet und ist als Serie von einzelnen Editionen angelegt. Rasch erwarb sich der Codex den Respekt der gelehrten Fachwelt. Bis heute wird er im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung herausgegeben. Aktuell sind im Codex etwa 12.500 Urkunden erfasst und ediert. Seine Fortführung gehört zu den ehrgeizigsten Editionsvorhaben der landesgeschichtlichen Forschung in Deutschland.
Im Hauptteil I des Codex diplomaticus Saxoniae werden die Urkunden der weltlichen Landesherren ediert, also der Markgrafen von Meißen, der Landgrafen von Thüringen sowie der Herzöge und Kurfürsten von Sachsen. Die Editionen berücksichtigen nach dem Aussteller- und Empfängerprinzip die original und kopial überlieferten Urkunden und die Deperdita sowohl der von den regierenden Fürsten ausgestellten und mitbesiegelten als auch der nachweislich von ihnen empfangenen Privilegien, Mandate und Briefe. In den 1880er Jahren wurde dieser Hauptteil in zwei Abteilungen aufgespalten. Der Abteilung A sind die Stücke vom Einsetzen der urkundlichen Überlieferung um die Mitte des 10. Jahrhunderts herum bis an das Ende der Regierungszeit des Thüringer Land- und Meißner Markgrafen Friedrichs III. des Strengen (†1381) vorbehalten, während die zeitlich sich unmittelbar anschließende Abteilung B mit dem Jahr 1381 und der Teilung des Erbes unter seine drei Söhne im Chemnitzer Vertrag vom 13. November 1382 einsetzt und bei der Leipziger Teilung des Jahres 1485 in das ernestinische Kurfürstentum Sachsen und das albertinische Herzogtum Sachsen enden soll. Gegenwärtig reicht der Editionsstand in Abteilung A bis zum Ausgang des 13. Jahrhunderts. Aus der Abteilung B, die maßgeblich durch den Historiker und Dresdner Archivar Hubert Ermisch (1850–1932) vorangetrieben wurde, liegen die Urkunden von 1381 bis 1427 vor.
Nur wenige Jahre nach ihrer ersten gemeinsamen Edition (CDS I/A 4) legten Tom Graber und Mathias Kälble den Folgeband vor, der zeitlich die Mitte des 13. Jahrhunderts weit überschreitet. Mit 248 Nummern, darunter rund 50 Deperdita und 33 bisher gänzlich ungedruckte Urkunden, übertrifft die Edition sogar noch den vorangegangenen Band. Sie enthält zum Beispiel die ältesten bekannten, von einem Wettiner ausgestellten Urkunden in deutscher Sprache (Nr. 163 und Nr. 210 von 1258 und 1261) und ein bisher übersehenes Zeugnis für die Existenz der Markgrafschaft Landsberg als eines eigenständigen thüringischen Herrschaftsbereichs bereits im Jahr 1259 (Nr. 191). Mehr als zwei Drittel der in dem Band edierten Urkunden wurden von Markgraf Heinrich III. dem Erlauchten von Meißen (†1288) ausgestellt und mussten aus 40 Archiven und Handschriftenbibliotheken zusammengetragen werden. Auffällig ist die recht hohe Zahl von Verträgen; fünf von ihnen sind auf den 18 ganzseitigen Farbabbildungen von Urkunden auf Hochglanztafeln wiedergegeben, darunter der Weißenfelser Vertrag vom 1. Juli 1249 (Nr. 11 und Taf. 2). Der ebenfalls von Tom Graber und Mathias Kälble bearbeitete Folgeband für den Zeitraum von 1265 bis 1272 ist im Druck.
Das traditionsreiche Editionsvorhaben des Codex diplomaticus Saxoniae wird seit 2002 als Kooperationsprojekt des Instituts für Sächsische Geschichte und Volkskunde und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig fortgesetzt. Das Vorhaben und die aktuellen Arbeiten werden auf den Projektseiten der beiden Institutionen näher beschrieben.
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